Ehemalige der Hochschule Rapperswil (HSR) |
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| Fachhochschul-Titel für 55
000 Absolventen
Artikel NZZ, 9.Oktober 2000
Umwandlung der Diplome von HWV, HTL und HFG Um eine Zweiklassengesellschaft von Absolventen der ehemaligen höheren Fachschulen und der neuen Fachhochschulen zu verhindern, wird der Bund kommende Woche die Umwandlung der «alten» Diplome in FH-Titel ermöglichen. Man rechnet im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie damit, dass in einer ersten Phase rund ein Fünftel der gut 55 000 betroffenen Absolventen die Aufwertung beantragen werden. Mit der Ende 2003 abgeschlossenen Fachhochschulreform werden in der Schweiz die ehemaligen rund 50 höheren Bundes-Fachschulen der Bereiche Wirtschaft und Verwaltung (HWV), Ingenieurwesen (HTL) und Gestaltung (HFG) unter dem Dach der neu sieben Fachhochschulen (FH) konzentriert. Wenn nun diesen Herbst die ersten Fachhochschuldiplome vergeben werden, könnte auf Grund unterschiedlicher Titelbezeichnungen von «alten» und «neuen» Absolventinnen und Absolventen eine Zweiklassengesellschaft entstehen. Vor allem die international positionierten Unternehmen legen aber grossen Wert auf die neuen FH-Titel, weil nur dank deren europaweiter Anerkennung die grenzüberschreitende Mobilität der Angestellten gewährleistet ist. Der neue Titel ist zudem auch Voraussetzung für Nachdiplomausbildungen an in- und ausländischen Hochschulen. Mindestens 5 Jahre BerufspraxisVor allem dem Engagement der Gesellschaft
Schweizerischer Betriebsökonomen HWV/FH (GSB) und des Schweizerischen Technischen
Verbands (STV) ist es zu verdanken, dass auch der Bund für diesen drohenden
Wettbewerbsnachteil sensibilisiert worden ist. Das zuständige Volkswirtschaftsdepartement
von Bundesrat Couchepin will deshalb nun nächste Woche die «Verordnung über den
nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels» in Kraft setzen. Sie ermöglicht den
ehemaligen Absolventen der höheren Fachschulen, die Umwandlung ihrer Titel zu beantragen,
sofern sie nach Studienabschluss mindestens fünf Jahre Berufspraxis in ihrem Kernbereich
ausweisen können oder einen mindestens 200 Lektionen umfassenden Nachdiplomkurs auf
Hochschulstufe absolviert haben. Eine Frist für solche Anträge hat das federführende
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) nicht gesetzt. Eine nach Geschlecht und
Landesregionen paritätisch zusammengesetzte siebenköpfige Expertenkommission des BTT
wird gegen eine Gebühr von 100 Franken innerhalb von rund drei Monaten über die Anträge
befinden. Das Internet als Aktionsplattform Die Aktion der Umwandlung von Titeln wird am 16. Oktober starten. Im BBT rechnet man vor allem in den ersten Wochen mit einer hohen Nachfrage, die viel administrativen Aufwand auslösen wird. Rund ein Fünftel der insgesamt gegen 55 000 Berechtigten dürften die Umwandlung sofort beantragen. Einen Grossteil der aufwendigen Informationskampagne wird man deshalb über das Internet abwickeln. Die entsprechenden Unterlagen und Informationen für die Gesuchseingabe sind unter drei fachspezifischen WWW- Adressen abrufbar:
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